Kostenträger und Abrechnung Psychotherapie Rostock
Generell werden die Kosten in einer Privatpraxis für Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Diese ist jedem Psychotherapeuten gesetzlich vorgeschrieben.
Private Krankenversicherungen
Die Psychotherapie über private Krankenversicherungen ist bei mir problemlos möglich. Für Privatversicherte erstelle ich Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Erstattungsfähigkeit ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif und mittlerweile in den meisten Tarifen enthalten. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden. Falls Sie dabei Unterstützung benötigen - einfach Bescheid sagen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Rechnung gestellt bekommen und zahlungspflichtig sind, unabhängig davon, ob die Krankenkasse alle Kosten erstattet.
Weiterführende Informationen finden Sie hier (extern): Privat-Patienten.de zum Thema PsychotherapieSelbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es ist keine Versicherung oder „ein Dritter" involviert, da Sie als Leistungsempfänger eigens tragen und keine Erstattung durch Dritte erhalten.
Beihilfe
Auch die Geltendmachung bei Beihilfen ist problemlos möglich. In der Regel werden die ersten psychotherapeutischen Sprechstunden und Probatoriksitzungen von der Beihilfe übernommen, um den Therapiebedarf einzuschätzen. Erhärtet dieser sich, kann ein Antrag auf Kostenübernahme erfolgen, welcher schnell gestellt ist. Welchen Teil der Kosten übernommen wird, ist individuell mit ihrer Beihilfe zu klären. Meist sind es 50%. Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei der Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenkassen
Da ich aktuell über keinen Vertragsarztsitz in Mecklenburg-Vorpommern verfüge, kann ich noch nicht direkt mit der GKV abrechnen. In der Zwischenzeit bleibt uns die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen.
Kurzgesagt: Wenn Sie nachweisen, dass mehrere Psychotherapeuten Ihnen keinen Platz anbieten konnten, können wir per Antrag um eine „Ausnahmegenehmigung" für Sie nachfragen. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass gesetzlich Versicherte in einer Ihnen zumutbaren Zeit einen Therapieplatz erhalten. Wenn Sie also gesetzlich versichert sind, kontaktieren Sie mich gerne. In der Zwischenzeit können Sie bei Ihrer Krankenkasse danach nachfragen. Bitte beachten Sie, dass bei diesem Verfahren Sie die Rechnung gestellt bekommen und zahlungspflichtig sind, unabhängig davon, ob die Krankenkasse alle Kosten erstattet.
Der Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Anforderungen Sie an das Kostenerstattungsverfahren stellen. Lassen Sie sich diese Information schriftlich geben, um alles beachten zu können.
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Bedingungen erfüllen (Je nach Kasse unterschiedlich)
Meist werden folgende Dinge verlangt:
- Protokoll über kontaktierte Therapeutinnen Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und erwartbare Wartezeit auf einen Therapieplatz. Es müssen 5-10 Therapeuten kontaktiert worden sein.
- Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie
- Antrag von Ihnen an Ihre Krankenkasse in freier Form, dass Sie gerne das Verfahren nutzen möchten (und es brauchen)
- Therapeutischen Teil des Antrages von mir
Aktuelle Probleme des Kostenerstattungsverfahrens
Bedauerlicherweise wird das Kostenerstattungsverfahren bei indizierten Psychotherapien durch die gesetzlichen Krankenkassen zunehmend ohne nachvollziehbare und belastbare Begründung abgelehnt, was meiner Meinung nach nicht rechtmäßige und juristisch anfechtbare Entscheidungen ergibt.
Während dies einerseits ärgerlich ist, können so notwendige und dringliche Behandlungen nicht stattfinden, was wiederum zur Gesundheitsgefährdung führt.
Umso wichtiger ist es dieses nicht akzeptable Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen anzusprechen und Widerspruch zu stellen. Mitunter ist es nötig, mehrere Widersprüche zu schreiben, Anwälte einzuschalten oder einen Dienst mit der Durchführung zu beauftragen, der all die Expertise und das rechtliche Wissen bündelt und als Kommunikator den gesetzlichen Krankenkassen gegenübertritt.
Kostenerstattung mit Tepavi
Wenn Sie aktuell als gesetzlich Versicherte oder Versicherter auf der Suche nach einem Therapieplatz sind und keine zeitnahe Behandlung in einer kassenärztlichen Praxis finden, gibt es die Möglichkeit, psychotherapeutische Sitzungen in meiner Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren abzurechnen.
Damit Sie in diesem bürokratischen Prozess möglichst wenig Aufwand haben, arbeite ich mit dem externen Dienstleister Tepavi zusammen.
Tepavi begleitet Sie strukturiert durch das gesamte Verfahren und übernimmt alle Schritte, die rechtlich an Dritte delegiert werden dürfen. Durch diese Unterstützung erhöhen sich erfahrungsgemäß die Chancen auf eine zügige und positive Entscheidung der Krankenkasse – bei gleichzeitig geringem organisatorischem Aufwand für Sie.
Folgende Leistungen werden von Tepavi übernommen:
- Planung eines Erstgesprächs (Sprechstunde) nach Ihren zeitlichen Präferenzen
- Koordination mit der Terminservicestelle (TSS)
- Kontaktaufnahme mit Vertragspsychotherapeut:innen zur Erstellung der notwendigen Absageliste
- Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse
- Prüfung aller Unterlagen auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit
- Übermittlung des Antrags an die zuständige Kasse
- Unterstützung im Widerspruchsverfahren – falls notwendig – durch spezialisierte Partnerkanzleien
Erste Informationen zum Vorgehen erhalten Sie direkt bei mir in einem persönlichen Gespräch oder auch bei Tepavi