Kostenträger
Generell werden die Kosten in einer Privatpraxis für Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Diese ist jedem Psychotherapeuten gesetzlich vorgeschrieben.
Private Krankenversicherungen
Für Privatversicherte erstelle ich Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Erstattungsfähigkeit ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif und mittlerweile in den meisten Tarifen enthalten. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden. Falls Sie dabei Unterstützung benötigen - einfach Bescheid sagen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Rechnung gestellt bekommen und zahlungspflichtig sind, unabhängig davon, ob die Krankenkasse alle Kosten erstattet.
Weiterführende Informationen finden Sie hier (extern): Privat-Patienten.de zum Thema PsychotherapieSelbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es ist keine Versicherung oder „ein Dritter“ involviert, da Sie als Leistungsempfänger eigenständig tragen und keine Erstattung durch Dritte erhalten.
Beihilfe
In der Regel werden die ersten Sitzungen von der Beihilfe übernommen, um den Therapiebedarf einzuschätzen. Erhärtet dieser sich, kann ein Antrag auf Kostenübernahme erfolgen. Welchen Teil der Kosten übernommen wird, ist mit ihrer Beihilfe zu klären. Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei der Beihilfestelle und ihrer privaten Zusatzversicherung.
Gesetzliche Krankenkassen
Da ich aktuell über keinen Vertragsarztsitz in Mecklenburg-Vopommern verfüge, kann ich noch nicht direkt mit der GKV abrechnen. Ich arbeite aber daran, mit ausgewählten Krankenkassen Selektivverträge zu schließen. In der Zwischenzeit bleibt uns die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen.
Kurzgesagt: Wenn Sie nachweisen, dass mehrere Psychotherapeuten Ihnen keinen Platz anbieten konnten, können wir per Antrag um eine „Ausnahmegenehmigung“ für Sie nachfragen. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass gesetzlich Versicherte in einer Ihnen zumutbaren Zeit einen Therapieplatz erhalten. Wenn Sie also gesetzlich versichert sind, kontaktieren Sie mich gerne. In der Zwischenzeit können Sie bei Ihrer Krankenkasse danach nachfragen. Bitte beachten Sie, dass bei diesem Verfahren Sie die Rechnung gestellt bekommen und zahlungspflichtig sind, unabhängig davon, ob die Krankenkasse alle Kosten erstattet.
Der Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Anforderungen Sie an das Kostenerstattungsverfahren stellen. Lassen Sie sich diese Information schriftlich geben, um alles beachten zu können.
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Begingungen erfüllen (Je nach Kasse unterschiedlich)
Meist werden folgende Dinge verlangt:
- Protokoll über kontaktierte Therapeutinnen Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und erwartbare Wartezeit auf einen Therapieplatz. Es müssen 5-10 Therapeuten kontaktiert worden sein.
- Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie
- Antrag von Ihnen an Ihre Krankenkasse in freier Form, dass Sie gerne das Verfahren nutzen möchten (und es brauchen)
- Therapeutischen Teil des Antrages von mir
Neu: Alternativ zeigt sich aktuell ein neuer Anbieter am Markt, der diesen für Patienten zeitaufwändigen Prozess übernimmt. Diese Dienstleistung verspricht sehr hohe Erfolgschancen und fachmännische Prüfung des Vorganges, hat aber auch einen nicht zu vernachlässigenden Preis. Für rund 400€ übernehmen die Fachleute dort die Bürokratie und Kommunikation mit der Kasse und leiten Sie als Patienten durch diesen Prozess. Informationen finden Sie auf der Website (extern) vom Anbieter Tepavi. Falls Sie diesen Service nutzen möchten, sprechen Sie mich an. Auch wenn ich glaube, dass man das mit mehr Aufwand auch alleine schafft, kann diese Dienstleistung eine echte Erleichterung sein. Übrigens bekommt man als Therapeut dadurch keinerlei Kompensation oder Ähnliches.
Weiterführende Informationen finden Sie hier (extern): Bundesministerium für Gesundheit zum Thema Kostenerstattung. Kassenwatch - beachten Sie den Menüpunkt zum Thema Kostenerstattung in der Auswahl.